WER

Janina Lückel-Urru

Praxisinhaberin


  • 2001-2004 Ausbildung zur staatlich anerkannten Logopädin in Dortmund
  • seit 2004 als Logopädin tätig
  • 2006 Praxiseröffnung in Herscheid


  • Fort- und Weiterbildungen
    • Dysgrammatismustherapie nach 
      Z. Penner (H. Dohrs)
    • TAKTKIN: Ansatz zur Behandlung sprechmotorischer Störungen 
      (B. Birner-Janusch)
    • Dyspahgietherapie: Diagnostik, Management und Therapie 
      (U. Witte)
    • Behandlung von kindlichen Aussprachstörungen: Sche-, Sigmatismus lateralis (N. Gyra)
    • LAX-VOX: Übungen zur Pflege, Heilung und Schulung
      der Stimme (A. Kruse)
Janina Lückel-Uru

WAS

Meine Arbeit umfasst die Prävention (Vorbeugung), Beratung, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation von Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör- und Schluckstörungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.


Bei medizinischer Veranlassung mache ich gerne Hausbesuche.

Ich behandele folgende Störungsbilder

  • Sprach- und Sprechentwicklungsstörungen (reduzierter Wortschatz, eingeschränktes Sprachverständnis, fehlerhafte Grammatik, Aussprachestörungen, Sprach- und Sprech-Störungen bei Hörgeschädigten)


  • Störungen des Redeflusses (Stottern, Poltern)


  • Myofunktionsstörungen (Muskelfunktionsstörungen im Bereich der Lippen-, Zungen- und Gesichtsmuskulatur, Kau- und Schluckstörungen)


  • Stimmstörungen (funktionelle und organische Stimmstörungen)


  • neurologische Störungen
    • Aphasie – erworbene Störung der Sprache z.B. aufgrund eines Schlaganfalls, Schädel-Hirn-Traumas etc.
    • Dysphagie – Schluckstörung
    • Fazialisparese – Gesichtslähmung
    • Syndrome – z.B. M. Parkinson, ALS etc.
Kind bei der Behandlung
Senioin bei der Behandlung

WIE

Woher bekommen Sie eine Heilmittelverordnung für logopädische Behandlungen?

Die Verordnungen werden von folgenden Ärzten ausgestellt:


  • Hausärzte
  • Internisten
  • Kinderärzte
  • HNO-Ärzte
  • Neurologen
  • Zahnärzte
  • Kieferorthopäden
  • Phoniater/Pädaudiologe


Bevor der Arzt eine entsprechende Heilmittelverordnung ausstellen kann, muss er eine ausführliche Untersuchung durchführen, um die Notwendigkeit festzustellen. Die Behandlungskosten werden von den Krankenkassen übernommen.

Die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Behandlung im vertraglich vereinbarten Umfang.

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